Erläuterungen zur
Stromrechnung

Haushalt/
Landwirtschaft/
Gewerbe

Stromlieferungs-vertrag mit Regionalbonus

Wärmepumpe

Sonderwärme
Elektroheizung

Baukostenzuschuss
Hausanschl.kosten
Baustrom

 

Allgemeine Preise für die Grundversorgung
und Ersatzversorgung mit Strom.

Als Haushalts- und Gewerbekunde können Sie, bei Abschluss des Stromlieferungsvertrages mit Regionalbonus, 5 % ihrer Netto-Stromkosten einsparen.

Mit unserem Stromlieferungsvertrag 2011 sparen Sie in den Jahren 2009 und 2010 5% und im Jahr 2011 6% ihrer Netto-Stromkosten.

Hier können Sie den Tarif abrufen:

pdf download Haushalt/Landwirtschaft/Gewerbe 2010
gültig ab 01.01.2010

 

Die Preisangaben (inkl. Mehrwertsteuer, ab 01.01.2007 19%) sind gerundet.
Schwachlastzeit (NT) ist von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr.

Das Stromentgelt errechnet sich aus:
- dem Verbrauchspreis und,
- dem Grundpreis (inkl. Verrechnungspreis Ein- oder Zweitarifzähler).

In den Bruttopreisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer (ab 01.01.2007 19%),
die Stromsteuer (seit 01.01.2003 2,05 Cent/kWh) und die Konzessionsabgabe enthalten.

In den Nettopreisen ist die Abgabe aus EEG und KWKG enthalten.

Bei Änderungen von Steuern und Abgaben ändern sich die angegebenen Preise entsprechend.

Am 8. November 2006 sind die Verordnungen NAV und GVV in Kraft getreten.
Diese können Sie hier im pdf Format nachlesen und ausdrucken oder bei uns anfordern.

Haben Sie noch Fragen oder wünschen Sie weitergehende Informationen?

Sie erreichen uns unter der Telefon-Nummer 07907-2253.