Erläuterungen zur
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Erläuterungen zu Steuern und Abgaben auf Ihrer Stromrechnung:

1 Kilowattstunde kostet heute 22,97 Cent inkl. Steuern und Abgaben.

Dieser Preis beinhaltet folgende Bestandteile:

1. Strompreis inkl. Netznutzung
14,32 Cent
2. KWK-Abgabe
0,31 Cent
3. EEG-Abgabe
1,30 Cent
4. Konzessionsabgabe
1,32 Cent
5. Stromsteuer
2,05 Cent
6. Mehrwertsteuer
3,67 Cent

Das bedeutet: Ca. 39 % des Strompreises sind Steuern und Abgaben.

Rechtsgrundlage für die Erhebung der Stromsteuer sind das Stromsteuergesetz (StromStG) und die Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV).
Die Verwaltung obliegt den Zollbehörden, das Aufkommen steht vollständig dem Bund zu.

Die Umsatzsteuer (USt) ist eine allgemeine Verbrauchsteuer, mit der grundsätzlich der gesamte private und öffentliche Verbrauch (d.h. vom Letztverbraucher erworbene Güter und in Anspruch genommene Dienstleistungen) belastet wird.

Konzessionsabgaben sind Entgelte, die Stromnetzbetreiber an die Gemeinden als Gegenleistung zur Nutzung öffentlicher Straßen und Wege für die Verlegung und zum Betrieb von Stromleitungen zahlen.
Konzessionsabgaben für Strom sind Bestandteil des vom Energieversorger mit dem Endkunden abgerechneten Energiepreises und werden in Cent je gelieferte Kilowattstunde berechnet.
Rechtsgrundlage ist die Konzessionsabgabenverordnung und der jeweilige Konzessionsvertrag zwischen Netzbetreiber und Gemeinde.

Netznutzungsentgelte sind im liberalisierten Energiemarkt Entgelte, die Stromnetzbetreiber für die Nutzung ihrer Netze zur Durchleitung von Strom von den Netznutzern erheben.
Entsprechend dem Energiewirtschaftsgesetz wird die Ermittlung der Netznutzungsentgelte in der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) geregelt.

Die Kosten der Stromvergütungen nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG – 2004 in Kraft getreten) werden nach dem Prinzip der Kostenwälzung auf alle Endverbraucher weiter gegeben und als EEG-Umlage mit den Stromkosten beim Endverbraucher abgerechnet.
(Preisentwicklung: 2004: 0,42 ct/kWh, 2006: 0,68 ct/kWh, 2008: 1,30 ct/kWh, 2009:1,30 ct/kWh, 2010: 2,047 ct/kWh)

Die KWK-Abgabe wird pro Kilowattstunde erhoben und ergibt sich aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG – 2005 in Kraft getreten) für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung durch die eine Minderung der jährlichen Kohlendioxid-Emission erzielt werden soll. Durch die im Gesetz festgeschriebenen Fördermaßnahmen entstehenden Mehrkosten werden mit der KWK-Abgabe auf den Letztverbraucher umgelegt.


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